Mit heutigem Urteil gab das Arbeitsgericht Rostock einer Klage der DOV statt, in der auf die Einhaltung eines Haustarifvertrags geklagt wurde. Inhaltlich ging es um die Verpflichtung zur Stellenbesetzung bei der Norddeutschen Philharmonie Rostock. Diese ist laut Haustarifvertrag verpflichtet, 73 Planstellen besetzt zu halten bzw. frei werdende Stellen unverzüglich nachzubesetzen. Nachdem fünf freie Stellen im Laufe des letzten und diesen Jahres nicht wieder besetzt wurden, hat die DOV Klage beim Arbeitsgericht Rostock auf unverzügliche Besetzung der Stellen erhoben. Dieser Klage hat nun das Arbeitsgericht Rostock mit heutigem Urteil stattgegeben. Darin wird die Beklagte verurteilt, den bereits ausgewählten Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten sowie die noch offenen Planstellen auszuschreiben, auf üblichem Weg das Bewerbungsverfahren durchzuführen und den erfolgreichen Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten.

Das Urteil stärkt die Norddeutsche Philharmonie künstlerisch und ist ein bedeutendes Signal in Richtung Planstellenerhalt der Klangkörper. Gleichzeitig ist dieses Urteil verbandspolitisch von großer Bedeutung für die tarifliche Handlungsmöglichkeit einer Gewerkschaft und bestätigt deren Durchsetzungsfähigkeit. Ein großer Erfolg für die DOV!

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